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   BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84   

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BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84 (https://dejure.org/1987,2377)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1987 - 8 C 117.84 (https://dejure.org/1987,2377)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1987 - 8 C 117.84 (https://dejure.org/1987,2377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 796
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84
    Der Gesundheitszustand eines Wehrpflichtigen ist dementsprechend daraufhin zu überprüfen, ob ein Leiden oder sonstige körperliche oder psychische Beeinträchtigungen seine zumutbare Teilnahme an den zum unverzichtbaren Kern der Grundausbildung gehörenden militärischen Tätigkeiten ganz oder teilweise ausschließen (st. Rspr.; vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 101.81 - Buchholz 448.11 § 43 ZDG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 31.82

    Anforderungen an die Zumutbarkeit des Grundwehrdienstes - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84
    Unzumutbar kann die Ableistung des Wehrdienstes ferner dann sein, wenn ernsthaft zu befürchten ist, daß sich ein bestehendes Leiden des Wehrpflichtigen infolge der spezifischen Anforderungen des Wehrdienstes verschlimmern wird (vgl. Urteil vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 ).
  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.73

    Wehrdienstfähigkeit eines Haftschalenträgers - Wehrersatzbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84
    Welche Forderungen bei der Truppe an den Wehrpflichtigen, der Soldat geworden ist, gestellt werden dürfen, um eine ordnungsgemäße Leistung des Wehrdienstes zu ermöglichen, ist § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes - SG - zu entnehmen (vgl. auch Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 27.73 - BVerwGE 47, 300 ).
  • BVerwG, 26.09.1973 - VIII C 99.71

    Ausschluss der Wehrdiensttauglichkeit wegen einer Scheuermann'schen Erkrankung -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84
    Es bedarf vielmehr der Prüfung, ob der Wehrpflichtige die ihm abverlangte Grundausbildung ohne unzumutbare Schmerzen leisten kann (vgl. Urteile vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 99.71 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 10 S. 27 und vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 71.82 -).
  • BVerwG, 02.12.1983 - 8 C 71.82

    Revision - Überzeugungsgrundsatz - Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84
    Es bedarf vielmehr der Prüfung, ob der Wehrpflichtige die ihm abverlangte Grundausbildung ohne unzumutbare Schmerzen leisten kann (vgl. Urteile vom 26. September 1973 - BVerwG VIII C 99.71 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 10 S. 27 und vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 71.82 -).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 58.79

    Musterungsverfahren - Musterungskammer - Widerspruchsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 117.84
    Die sich aus § 8 a WPflG ergebende Begriffsbestimmung der Wehrdienstfähigkeit fordert für alle Arten der Wehrdienstleistung nur, daß der Wehrpflichtige zumindest den unverzichtbaren Anforderungen der Grundausbildung genügen kann (st. Rspr.; vgl. u.a. Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 25 ).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 45.90

    Wehrpflicht Altersgrenze - Wehrpflicht Tauglichkeit - Fachärztliche Untersuchung

    Das angefochtene Urteil (UA S. 12) bringt nämlich unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 25. Februar 1983, a.a.O. S. 3 und vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 ) zutreffend zum Ausdruck, daß eine Ableistung des Wehrdienstes unzumutbar ist, wenn die Verschlimmerung eines bestehenden Leidens des Wehrpflichtigen infolge der spezifischen Anforderungen des Wehrdienstes ernsthaft zu befürchten ist.
  • BVerwG, 29.09.1989 - 8 C 53.88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Zutreffend geht das angefochtene Urteil davon aus, daß nur die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von andauernden erheblichen Schmerzen die Unzumutbarkeit der Wehrdienstleistung zu begründen vermag (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 ).

    Nach den im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen ist das Auftreten derartiger Schmerzen mit Blick auf die vom Kläger angegebenen Beschwerdeursachen jedoch nicht zu erwarten und könnte überdies durch eine zumutbare ärztliche Behandlung (vgl. Urteil vom 6. März 1987, a.a.O.) vermieden werden.

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 65.90

    Fortsetzungsfeststellung - Wehrdienst - Angefochtener Einberufungsbescheid -

    Diese Prognose ist jedoch deshalb unerläßlich, weil eine Ableistung des Wehrdienstes unzumutbar ist, wenn die Verschlimmerung eines bestehenden Leidens des Wehrpflichtigen infolge der spezifischen Anforderungen des Wehrdienstes ernsthaft zu befürchten ist (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 ).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 54.90
    Richtig ist auch, daß es an der Zumutbarkeit fehlt, wenn die Wehrdienstleistung wahrscheinlich zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen oder ein bestehendes Leiden verschlimmern wird oder mit dem Auftreten von andauernden erheblichen Schmerzen verbunden ist, mit denen andere Wehrpflichtige nicht rechnen müssen (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 60.89

    Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen

    Richtig ist auch, daß es an der Zumutbarkeit fehlt, wenn die Wehrdienstleistung wahrscheinlich zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen oder ein bestehendes Leiden verschlimmern wird oder mit dem Auftreten von andauernden erheblichen Schmerzen verbunden ist, mit denen andere Wehrpflichtige nicht rechnen müssen (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 m.weit.Nachw.) .
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 19.89

    Teilnahme an den vom Bundesminister der Verteidigung mit einem so genannten

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das angefochtene Urteil einleitend zutreffend davon aus, daß es für die Frage der Wehrdienstfähigkeit maßgebend darauf ankommt, ob dem Wehrpflichtigen die Teilnahme an den vom Bundesminister der Verteidigung mit einem sog. Tätigkeitskatalog festgelegten unverzichtbaren militärischen Tätigkeiten der Grundausbildung zugemutet werden kann (vgl. Urteile vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 57.87 - amtl. Umdruck S. 6 und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 63.88 - Dok.Ber. A 1989, 300, jeweils m.weit.Nachw.), und daß es an der Zumutbarkeit fehlt, wenn die Wehrdienstleistung wahrscheinlich zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen oder ein bestehendes Leiden verschlimmern wird oder mit dem Auftreten von andauernden erheblichen Schmerzen verbunden ist, mit denen andere Wehrpflichtige nicht rechnen müssen (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 09.11.1988 - 8 C 28.87

    Antrag auf Feststellung der Wehruntauglichkeit - Prüfungsmaßstab bei der

    Bei der Tauglichkeitsbeurteilung darf auch nicht außer Betracht bleiben, daß einem allergiekranken Wehrpflichtigen zur Behebung punktueller gesundheitlicher Schwächen eine medikamentöse Behandlung zuzumuten ist, wenn er diese nach seiner Einberufung als wehrpflichtiger Soldat gemäß § 17 Abs. 4 SG nicht ablehnen darf (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 ).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 2.90

    Wehrpflichtrecht - Wehrdienstfähigkeit

    Richtig ist auch, daß es an der Zumutbarkeit fehlt, wenn die Wehrdienstleistung wahrscheinlich zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen oder ein bestehendes Leiden verschlimmern wird oder mit dem Auftreten von andauernden erheblichen Schmerzen verbunden ist, mit denen andere Wehrpflichtige nicht rechnen müssen (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 8 C 39.90

    Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Gefahr einer schweren körperlichen

    Richtig ist auch, daß es an der Zumutbarkeit fehlt, wenn die Wehrdienstleistung wahrscheinlich zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen oder ein bestehendes Leiden verschlimmern wird oder mit dem Auftreten von andauernden erheblichen Schmerzen verbunden ist, mit denen andere Wehrpflichtige nicht rechnen müssen (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 CB 49.89

    Nichtzulassung der Revision wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung des

    Welche Forderungen bei der Truppe an den Wehrpflichtigen, der Soldat geworden ist, gestellt werden dürfen, um eine ordnungsgemäße Leistung des Wehrdienstes zu ermöglichen, ist § 17 Abs. 4 SG zu entnehmen (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 117.84 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 42 S. 3 ).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 8 B 59.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG München, 08.05.2008 - M 15 K 05.6074

    WehrpflichtrechtAnfechtung eines Musterungsbescheides; Wahrscheinlichkeit eines

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